I.
Mit Beschluss vom 7.1.2003 ordnete das Amtsgericht - Nachlassgericht - die Einziehung des am 7.6.2000 für den Beteiligten zu 3 erteilten Testamentsvollstreckerzeugnisses an. Die gegen diesen Beschluss gerichtete Beschwerde des Beteiligten zu 1 hat das Landgericht mit Beschluss vom 25.2.2003 als unzulässig verworfen, da dem Beteiligten zu 1 als möglichem Miterben die Beschwerdeberechtigung fehle. Der Beschluss wurde dem Beteiligten zu 1 mit einer Rechtsmittelbelehrung zugestellt. Mit einem an das Landgericht gerichteten, von ihm selbst unterzeichneten Schreiben hat der Beteiligte zu 1 gegen den Beschluss des Landgerichts "Beschwerde" eingelegt.
II.
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