Die Parteien streiten, ob der Freibetrag und Bewertungsabschlag für Betriebsvermögen (§ 13 a ErbStG) wegen Verstoßes gegen die Behaltensfrist entfallen sind.
Der Kläger (Kl.) hat seinen am 11.10.1998 verstorbenen Vater zusammen mit seiner Mutter und fünf weiteren Geschwistern im Wege gesetzlicher Erbfolge zu 1/12 beerbt. Zum Nachlass gehörte neben Grund- und sonstigem Vermögen auch umfangreiches Betriebsvermögen.
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