FG Münster - Urteil vom 03.06.2004
3 K 1433/02 Erb
Normen:
ErbStG § 13a Abs. 5 Nr. 1 ;

Fortfall der Begünstigungen für Betriebsvermögen bei Veräußerung eines Erbteils an die Miterben innerhalb der Behaltensfrist des § 13a Abs. 5 ErbStG

FG Münster, Urteil vom 03.06.2004 - Aktenzeichen 3 K 1433/02 Erb

DRsp Nr. 2004/12255

Fortfall der Begünstigungen für Betriebsvermögen bei Veräußerung eines Erbteils an die Miterben innerhalb der Behaltensfrist des § 13a Abs. 5 ErbStG

Die Veräußerung eines Erbteils an die Miterben innerhalb von fünf Jahren nach dem Erbfall löst bezüglich des zugehörigen Betriebsvermögens nicht den Nachsteuertatbestand des § 13a Abs. 5 Nr. 1 ErbStG aus.

Normenkette:

ErbStG § 13a Abs. 5 Nr. 1 ;

Entscheidungsgründe:

Die Parteien streiten, ob der Freibetrag und Bewertungsabschlag für Betriebsvermögen (§ 13 a ErbStG) wegen Verstoßes gegen die Behaltensfrist entfallen sind.

Der Kläger (Kl.) hat seinen am 11.10.1998 verstorbenen Vater zusammen mit seiner Mutter und fünf weiteren Geschwistern im Wege gesetzlicher Erbfolge zu 1/12 beerbt. Zum Nachlass gehörte neben Grund- und sonstigem Vermögen auch umfangreiches Betriebsvermögen.