Die Beteiligten streiten, ob die im Rahmen eines Erbvergleichs an den Kläger ausgezahlte Abfindung der Erbschaftsteuer unterliegt.
Die am 11.04.2004 verstorbene Erblasserin war eine Tante des Klägers. Im Testament vom 18.04.1986 hatte die Erblasserin den Kläger zum Alleinerben bestimmt und Regelungen für ihre Nichte getroffen. Das Testament vom 25.01.1997 bestimmte ebenfalls den Kläger zum Alleinerben, traf Regelungen für die Nichte sowie die Anordnung weiterer Vermächtnisse. Durch ein "Mein letzter Wille" überschriebenes Schriftstück vom 16.06.2002 bestimmte die Erblasserin, dass ihr Sparguthaben an Frau O bzw. an Frau R fallen sollten. Zu den Einzelheiten wird auf die Kopien der letztwilligen Verfügungen in der Erbschaftsteuerakte Bezug genommen.
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