Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 26.07.2017, Aktenzeichen
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
3.Der Verfahrenswert wird auf 325,06 € festgesetzt.
I.
Im vorliegenden Verfahren wegen Trennungsunterhalt hat das Amtsgericht - Familiengericht - Heilbronn im Verfahrenskostenhilfeverfahren am 22.11.2016 einen Erörterungstermin durchgeführt, der mit einem Prozessvergleich endete. Beiden Ehegatten wurde in diesem Zusammenhang "für den abgeschlossenen Vergleich" Verfahrenskostenhilfe bewilligt. Dem Antragsgegner wurde sein Verfahrensbevollmächtigter beigeordnet.
Hinsichtlich des Verlaufs des Erörterungstermin wird auf die Sitzungsniederschrift vom 22.11.2016 (Bl. 105-107 d.A.) verwiesen.
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