Zu entscheiden ist, ob und inwieweit die - dem Grunde nach unstreitig - gemäß §
Unter dem 3. März 2004 ließen die Klägerin H und ihre mittlerweile verstorbene Mutter, Frau L, einen ausdrücklich als "mittelbare Grundstücksschenkung" bezeichneten Vertrag (Urk.-Nr. ... B der in E amtsansässigen Notarin D) beurkunden, der auszugsweise folgenden Inhalt hat:
1. Schenkungsversprechen
Frau L verpflichtet sich hiermit, ihrer Tochter, Frau H, einen Barbetrag in Höhe von 240.000 EURO ... zu schenken.
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