Mandatssituation 3.5: Gemeinschaftliches Testament der eingetragenen Lebenspartner bei Schlusserbeneinsetzung einer gemeinnützigen Stiftung mit Änderungsbefugnis für den überlebenden Lebenspartner und Totenfürsorgeregelung

Autoren: Tegeler/Christ

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Die Mandanten sind gleichen Geschlechts und haben vor dem zuständigen Standesamt eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet. Sie sind beide kinderlos. Das Verhältnis zu Eltern und Geschwistern ist seit Begründung der Lebenspartnerschaft nicht unproblematisch. Die gegenseitige unbeschränkte Vermögensnachfolge und weitestgehende Verfügungsfreiheit des überlebenden Lebenspartners über das als gemeinsam betrachtete Vermögen ist den Mandanten besonders wichtig. Nach dem Tod des letztversterbenden Lebenspartners soll das Vermögen einer bekannten gemeinnützigen Stiftung zufallen, darüber hinaus soll die Nichte eines Lebenspartners aufgrund eines besonders guten Verhältnisses zu den Mandanten ein Vermächtnis in Höhe eines höheren Geldbetrags erhalten. Dabei ist es den Mandanten besonders wichtig, sich die Möglichkeit zu erhalten, dass der länger lebende Lebenspartner sich von der Schlusserbeneinsetzung lösen und nach dem Tod des erstversterbenden Lebenspartners ggf. abweichend von Todes wegen verfügen kann. Vorsorglich wollen sie im Hinblick auf die Totenfürsorge eine klarstellende Regelung treffen. Die Mandanten wollen dies in einer wirksamen Verfügung von Todes wegen regeln.

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Gemeinschaftliches Testament (§ 10 LPartG)