I. Der in Frankreich lebende Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Alleinerbe seiner 1998 verstorbenen und zuletzt in X wohnenden Mutter. Zum Nachlass gehörten zwei Grundstücke in Frankreich, die land- und forstwirtschaftlich genutzt werden. Der Erwerb dieser mit 5 444 666 FF bewerteten Grundstücke unterlag in Frankreich einer Erbschaftsteuer von 1 192 148 FF.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|