Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens: 1.000,-- EUR.
I.
In Abt. I lfd. Nr. 2 des betroffenen Grundbuchs ist noch A als Eigentümer eingetragen. Dieser ist am ....2013 verstorben. Nach einem gemeinschaftlichen Erbschein des Amtsgerichts Darmstadt - Nachlassgericht - vom 07.10.2013, Az.: .../13 (2013), ist dieser von der Beteiligten zu 1. zu ½ und den Beteiligten zu 2. bis 4. zu jeweils 1/6 beerbt worden. In Abt. III lfd. Nrn. N1, N2, N3, N4 und N5 des betroffenen Grundbuchs sind mehrere Grundschulden bzw. Sicherungshypotheken eingetragen.
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