BFH - Urteil vom 28.06.2000
X R 48/98
Normen:
BGB § 413 § 719 § 738 ; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a § 12 Nr. 2 ; HGB § 107 § 143 § 161 § 162 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 1468
ZEV 2001, 125

Gesellschafterwechsel bei einer KG; Vermögensübergabe

BFH, Urteil vom 28.06.2000 - Aktenzeichen X R 48/98

DRsp Nr. 2000/8381

Gesellschafterwechsel bei einer KG; Vermögensübergabe

1. Voraussetzung für die Anwendung der Grundsätze über die steuerrechtlich privilegierte private Versorgungsrente ist, dass eine ertragsbringende existenzsichernde Wirtschaftseinheit, die bisher vom Übergeber bewirtschaftet war und durch ihre Erträge ganz oder jedenfalls teilweise dessen Existenz sicherte, vom Übergeber zur Weiterführung durch den Übernehmer überlassen wird. 2. Tritt die Komplementärin einer KG aus der Gesellschaft aus und rückt der bisherige Kommanditist in die Stellung des Komplementärs nach und tritt überdies ein neuer Gesellschafter als Kommanditist mit einem festen Kapitalanteil der Gesellschaft bei, so liegt keine Übertragung eines Gesellschaftsanteils im Sinne einer Vermögensübergabe zur Vorwegnahme der Erbfolge vor.

Normenkette:

BGB § 413 § 719 § 738 ; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a § 12 Nr. 2 ; HGB § 107 § 143 § 161 § 162 ;

Gründe: