BFH - Urteil vom 28.11.2007
X R 12/07
Normen:
EStG § 16 Abs. 4 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2008, 288
BFHE 219, 335
BStBl II 2008, 193
Vorinstanzen:
FG Münster - 14 K 3073/06 E - 15.3.2007 (EFG 2007, 1020),

Gewährung eines Freibetrags gemäß § 16 Abs. 4 EStG wegen Vollendung des 55. Lebensjahres; Veräußerungzeitpunkt

BFH, Urteil vom 28.11.2007 - Aktenzeichen X R 12/07

DRsp Nr. 2008/9

Gewährung eines Freibetrags gemäß § 16 Abs. 4 EStG wegen Vollendung des 55. Lebensjahres; Veräußerungzeitpunkt

»Auch nach Neufassung durch das JStG 1996 kann der Freibetrag des § 16 Abs. 4 EStG nur gewährt werden, wenn der Veräußerer das 55. Lebensjahr bereits im Zeitpunkt der Veräußerung des Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils vollendet hat.«

Normenkette:

EStG § 16 Abs. 4 ;

Gründe:

I. Der am 26. Dezember 1945 geborene Kläger und Revisionskläger (Kläger) war Kommanditist der N-GmbH & Co. KG. Die N-GmbH & Co. KG verkaufte mit Vertrag vom 8. Mai 2000 die ..., ihr einziges Schiff. Das Schiff wurde am 16. Juni 2000 an den Erwerber übergeben. Ausweislich der Mitteilungen für 2000 über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen des Finanzamtes H vom 22. November 2002 und vom 9. September 2003 hatte der Kläger als Beteiligter der N-GmbH & Co. KG nach Anwendung des § 15a des Einkommensteuergesetzes (EStG) anzusetzende steuerpflichtige Veräußerungsgewinne und andere tarifbegünstigte Einkünfte gemäß §§ 16, 34 EStG in Höhe von 39 604 DM erzielt.