Die Beschwerde der Antragstellerin vom 09.01.2024 gegen den Beschluss des Landgerichts Arnsberg vom 15.12.2023 wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Antragstellerin begehrt die Gewährung von Prozesskostenhilfe, um im Klageweg einen Vermächtnisanspruch gegen die Antragsgegnerin geltend machen zu können.
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