OLG Stuttgart - Urteil vom 24.08.2004
10 U 35/04
Normen:
BGB § 518 ;
Fundstellen:
OLGReport-Stuttgart 2005, 489
Vorinstanzen:
LG Stuttgart, vom 07.01.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 18 O 47/03

Gewärung eines zinslosen Darlehens als Schenkung

OLG Stuttgart, Urteil vom 24.08.2004 - Aktenzeichen 10 U 35/04

DRsp Nr. 2005/9221

Gewärung eines zinslosen Darlehens als Schenkung

»Mit der Gewährung eines zinslosen (Geld-)Darlehens in Höhe eines Betrages, der im üblichen Geschäftsleben zu Anlagezwecken verwendet würde, für einen anlageüblichen Zeitraum kann eine Schenkung verbunden sein.«

Normenkette:

BGB § 518 ;

Entscheidungsgründe:

I.

1.

Der Kläger beansprucht von der Beklagten die Ausbezahlung eines Darlehensbetrages in Höhe von 2 Mio. US-Dollar. Zum Sachverhalt und zu den erstinstanzlich gestellten Anträgen wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils Bezug genommen.

2.