BGH - Beschluß vom 21.12.1994
XII ARZ 35/94
Normen:
ZPO § 36 Nr. 6, § 606 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 S. 1;
Fundstellen:
NJW-RR 1995, 507

Gewöhnlicher Aufenthalt der Ehefrau mit den gemeinsamen minderjährigen Kindern

BGH, Beschluß vom 21.12.1994 - Aktenzeichen XII ARZ 35/94

DRsp Nr. 1995/6902

Gewöhnlicher Aufenthalt der Ehefrau mit den gemeinsamen minderjährigen Kindern

Allein der Umstand, daß die Ehefrau mit den beiden gemeinschaftlichen Kindern an einem Ort polizeilich gemeldet ist, reicht für die Annahme eines gewöhnlichen Aufenthalt der Ehefrau mit den gemeinsamen minderjährigen Kindern im Sinne des § 606 Abs. 1 Satz 2 ZPO nicht aus, sondern stellt ein bloßes Indiz dar. Im Rahmen eines Verfahrens der Zuständigkeitsbestimmung nach § 36 Nr. 6 ZPO sind die Tatsachen, die erforderlich sind, um den Kompetenzkonflikt zu entscheiden, von dem ursprünglich angerufenen Gericht zu klären.

Normenkette:

ZPO § 36 Nr. 6, § 606 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 S. 1;

Gründe: