FG Baden-Württemberg - Urteil vom 21.10.2014
5 K 2894/12
Normen:
GrEStG § 3 Nr. 2 S. 2; ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1; ErbStG § 10 Abs. 1 S. 1; ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 2; ErbStG § 13 Nr. 16b;
Fundstellen:
DStRE 2016, 998
ZEV 2015, 184

Grunderwerbsteuer bei der Schenkung eines Grundstücks unter einer Auflage

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.10.2014 - Aktenzeichen 5 K 2894/12

DRsp Nr. 2015/497

Grunderwerbsteuer bei der Schenkung eines Grundstücks unter einer Auflage

Die Zurückbehaltung eines Wohnrechts unterliegt bei der Schenkung eines Grundstücks auch dann mit seinem Wert nach § 3 Nr. 2 S. 2 GrEStG der Grunderwerbsteuer, wenn die Schenkung des Grundstücks selbst von der Schenkungsteuer befreit ist.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

GrEStG § 3 Nr. 2 S. 2; ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1; ErbStG § 10 Abs. 1 S. 1; ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 2; ErbStG § 13 Nr. 16b;

Tatbestand

Streitig ist, ob eine Grundstücksschenkung unter Zurückbehaltung eines lebenslangen Wohnungsrechts hinsichtlich des Wertes dieser Auflage der Grunderwerbsteuer (GrESt) unterliegt, obwohl die Schenkung insgesamt von der Schenkungsteuer befreit ist.