FG Thüringen - Urteil vom 16.06.2004
I 1401/01
Normen:
GrEStG § 3 Nr. 2 § 1 Abs. 1 Nr. 1 § 8 Abs. 2 Nr. 1 § 9 Abs. 1 Nr. 1 ; ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1 ; BewG § 138 ;
Fundstellen:
EFG 2005, 63

Grunderwerbsteuer bei symbolischem Kaufpreis von 1 DM; Ausschluss einer Schenkung bei fehlendem Willen zur Freigebigkeit; Grunderwerbsteuer

FG Thüringen, Urteil vom 16.06.2004 - Aktenzeichen I 1401/01

DRsp Nr. 2005/1307

Grunderwerbsteuer bei symbolischem Kaufpreis von 1 DM; Ausschluss einer Schenkung bei fehlendem Willen zur Freigebigkeit; Grunderwerbsteuer

Eine von der Grunderwerbsteuer befreite Schenkung eines Grundstücks ist bei einem symbolischen Kaufpreis von 1 DM ausgeschlossen, wenn es am subjektiven Merkmal der Freigebigkeit fehlt, weil der Grundstücksveräußerer die Bereicherung des Zuwendungsempfängers lediglich um eigener geschäftlicher Vorteile willen vornimmt. Die Grunderwerbsteuer bemisst sich gem. 8 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG nach dem Grundbesitzwert.

Normenkette:

GrEStG § 3 Nr. 2 § 1 Abs. 1 Nr. 1 § 8 Abs. 2 Nr. 1 § 9 Abs. 1 Nr. 1 ; ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1 ; BewG § 138 ;

Tatbestand:

Umstritten ist die Hohe der Grunderwerbsteuer für einen Kaufpreis von 1 DM.