FG Nürnberg vom 07.12.2000
IV 310/00
Fundstellen:
EFG 2001, 523

Grunderwerbsteuervergünstigung bei formwechselnder Umwandlung

FG Nürnberg, vom 07.12.2000 - Aktenzeichen IV 310/00

DRsp Nr. 2001/8902

Grunderwerbsteuervergünstigung bei formwechselnder Umwandlung

Die Inanspruchnahme der Steuervergünstigung nach § 6 Abs. 3 GrEStG kommt nicht in Betracht, wenn die ein Grundstück erwerbende Personengesellschaft entsprechend einem vorgefassten Plan in engem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Erwerb formwechselnd in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt wird.

Tatbestand:

Streitig ist, ob nach der Einbringung eines Grundstücks in eine Personengesellschaft (KG) durch die formwechselnde Umwandlung dieser Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft die Steuervergünstigung nach § 6 Abs. 3 GrEStG entfällt.

Am Vermögen der Kommanditgesellschaft X. Y. GmbH & Co. (KG) waren ab September 1982 als Kommanditisten A. G. und M. G. zu je 25 % und deren Mutter zu 50 % beteiligt und ab 15.07.1997 A. und M. G. zu je 50 %. Der persönlich haftenden Gesellschafterin der KG, der X. Y. GmbH, stand eine Vermögensbeteiligung nicht zu.

A. und M. G. waren in Erbengemeinschaft Eigentümer des aus mehreren Flurnummern bestehenden Grundstücks I.Str. 5 in T. Lt. notarieller Urkunde vom 21.08.1997 (URNr. ) übertrugen sie dieses Grundstück sowie sämtliche Aktiva und Passiva der Vermögensverwaltung Dipl,-Volkswirt Hans G. GbR, an der sie seit Juni 1997 ebenfalls je zur Hälfte beteiligt waren, auf die KG.