H B 164 (9) ErbStR2019
Stand: 16.12.2019
zuletzt geändert durch:
-, -
III. Bewertungsgesetz
D. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen
Zu § 164 BewG

H B 164 (9) ErbStR2019 Hinweise

H B 164 (9) Hinweise

ErbStR2019 ( Amtliches Erbschaftsteuer-Handbuch 2020 )

Stückländerei Beispiel: Ein Landwirt in Rheinland-Pfalz gibt seinen Betrieb auf und verpachtet seine Eigentumsflächen für 20 Jahre wie folgt:

Pächter 1 5,0 ha Klassifizierung Gartenland
Pächter 2 2,5 ha Klassifizierung Grünland
Pächter 3 20,0 ha Klassifizierung Ackerland
Pächter 4 3,0 ha Klassifizierung Weinbau
Pächter 5 2,5 ha Klassifizierung Obstplantage

Es liegt ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft - Stückländerei vor, da die Voraussetzungen des § 160 Absatz 7 BewG erfüllt sind. Soweit die den Ertragswert bildenden Faktoren nicht ermittelt werden können, ist der Betrieb in einem vereinfachten Verfahren wie folgt zu bewerten: 1.Ermittlung des Gesamtstandarddeckungsbeitrags für die landwirtschaftliche Nutzung Durchschnittlicher Standarddeckungsbeitrag der landwirtschaftlichen Nutzung:
Rheinland-Pfalz 606 EUR
Flächen der landwirtschaftlichen Nutzung: 22,5 000 ha × 606 EUR = 13 635 EUR
2.Ermittlung der Nutzungsart bzw. Betriebsform für die landwirtschaftliche Nutzung Die Flächen der landwirtschaftlichen Nutzung (22,5 000 ha) sind zu mehr als 2/3 Ackerland. 3. Ermittlung der Betriebsgröße für die landwirtschaftliche Nutzung
Gesamtstandarddeckungsbeitrag
13 635 EUR : 1 200 = 11,36 EGE
Die Betriebsgröße liegt unter 40 EGE = Kleinbetrieb.
4. Bewertungsparameter Anlage 14 zum BewG
Pachtpreis/ha: