H B 167.2 ErbStR2011
Stand: 26.10.2017
zuletzt geändert durch:
Erlass, BStBl. I S. 1456
III. Bewertungsgesetz
D. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen
Zu § 167 BewG

H B 167.2 ErbStR2011 Hinweise

H B 167.2 Hinweise

ErbStR2011 ( Amtliches Erbschaftsteuer-Handbuch 2011 )

Ermäßigungen für Besonderheiten (Ermäßigung von 15 Prozent) Beispiel: Fortsetzung des Beispiels zu H B 167.1 (2). Der Wohnteil liegt auf der Hofstelle und grenzt unmittelbar an die Wirtschaftsgebäude. Für die Betriebswohnungen soll keine enge räumliche Verbindung zur Hofstelle bestehen.

I. Wohnteil
e) Anzusetzender Sachwert
Sachwert 202 173 EUR
Abschlag wegen enger räumlicher Verbindung 15 % ./.  30 326 EUR
Anzusetzender Sachwert 171 847 EUR
II. Betriebswohnungen
e) Anzusetzender Sachwert
Sachwert 208 665 EUR
Kein Abschlag wegen enger räumlicher Verbindung ./.        0 EUR
Anzusetzender Sachwert 208 665 EUR