H B 181.1 ErbStR2011
Stand: 26.10.2017
zuletzt geändert durch:
Erlass, BStBl. I S. 1456
III. Bewertungsgesetz
E. Grundvermögen
Zu § 181 BewG

H B 181.1 ErbStR2011 Hinweise

H B 181.1 Hinweise

ErbStR2011 ( Amtliches Erbschaftsteuer-Handbuch 2011 )

Abgrenzung der Grundstücksart nach dem Verhältnis von Wohn- und Nutzfläche Beispiel: Auf einem Grundstück befindet sich ein mehrgeschossiges Gebäude, in dem sich insgesamt 400 m2 Wohnfläche und 200 m2 Nutzfläche befinden. Die Nutzfläche entfällt zu jeweils 50 % auf die Kellerräume der Wohnungsmieter des Gebäudes sowie auf betrieblich genutzte Flächen. Das Grundstück ist der Grundstücksart gemischt genutztes Grundstück zuzuordnen, da nur 80 % von insgesamt 500 m2 Wohn- und Nutzfläche der Wohnungsnutzung dienen. Die im Nutzungszusammenhang mit den Wohnflächen stehenden Kellerräume der Mieter (Nutzfläche 100 m2) sind hierbei nicht zu berücksichtigen. Wohn-/Nutzfläche nach WoFlV >Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche vom 25. 11. 2003 (BGBl I S. 2346)