H B 186.1 ErbStR2019
Stand: 16.12.2019
zuletzt geändert durch:
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III. Bewertungsgesetz
E. Grundvermögen
Zu § 186 BewG

H B 186.1 ErbStR2019 Hinweise

H B 186.1 Hinweise

ErbStR2019 ( Amtliches Erbschaftsteuer-Handbuch 2020 )

Betriebsaufspaltung Beispiel: U vermietet als Eigentümer ein Geschäftsgrundstück an die U-GmbH zur Ausübung ihrer gewerblichen Tätigkeit (tatsächliche Miete 20 EUR/m² Nutzfläche). U ist Alleingesellschafter der U-GmbH. Auf Grund der personellen und sachlichen Verflechtung liegt eine Betriebsaufspaltung vor. Am 15. 1. 2018 stirbt U, Erbe ist S. Die übliche Miete beträgt 14 EUR/m². Da die zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen vereinbarte Miete um mehr als 20 % von der üblichen Miete abweicht (Abweichung rd. 43 %), ist die übliche Miete nach § 186 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 BewG zum Bewertungsstichtag anzusetzen. Gestaffelte Mietänderung Beispiel: V vermietete als Eigentümer ab dem 1. 6. 2016 langfristig ein Laborgebäude mit einer Nutzfläche von 120 m². Die vereinbarte monatliche Nettokaltmiete betrug 800 EUR. Zum jeweils 1. 6. eines Jahres sieht der Mietvertrag eine Steigerung der vereinbarten Nettokaltmiete in Höhe von 0,20 EUR je m² Wohnfläche vor. Am 31. 1. 2018 verstarb V. Das vereinbarte Entgelt zum Bewertungsstichtag am 31. 1. 2018 ermittelt sich wie folgt:

Vereinbarte monatliche Miete (800 EUR × 12) 9 600 EUR
Mietsteigerung zum 1. 6. 2010 (0,20 EUR × 120 m² × 12) + 288 EUR
Entgelt nach § 186 Absatz 1 BewG 9 888 EUR

Mehrstöckige Mietverhältnisse Beispiel: