Abzug eines Nutzungsrechts Beispiel: A vererbt B ein Grundstück, das mit einer Duldungsauflage belastet ist (lebenslanges Wohnrecht zugunsten der Schwester des A), deren Steuerwert (Kapitalwert) 96 000 EUR beträgt. Für das Grundstück ist ein Grundbesitzwert von 500 000 EUR festgestellt worden, der dem nachgewiesenen, unter Berücksichtigung der Duldungsauflage ermittelten Verkehrswert entspricht. Steuerlich ist die Bereicherung des B ohne zusätzlichen Abzug des Kapitalwerts des Wohnrechts vom Grundbesitzwert des Grundstücks mit 500 000 EUR zu erfassen. Kürzung des Schuldenabzugs bei steuerbefreitem Vermögen >H E 13.4, H E 13 a.3, H E 13 c Pflichtteilskürzung Beispiel: Alleinerbin des Erblassers E ist Tochter T; Sohn S macht den Pflichtteil in Höhe von 825 000 EUR geltend. Der Nachlass besteht aus folgendem Vermögen (Steuerwerte):
Anteile an einer GmbH (E war zu 50 % beteiligt) 2 000 000 EUR Grundbesitz + 1 500 000 EUR Bankguthaben + 1 000 000 EUR Wert der Nachlassgegenstände 4 500 000 EUR Schuld auf GmbH-Anteile 600 000 EUR Schuld auf Grundbesitz + 400 000 EUR Konsumentendarlehen + 200 000 EUR Wert der Erblasserschulden 1 200 000 EUR Wert der Nachlassgegenstände 4 500 000 EUR Wert der Erblasserschulden ./. 1 200 000 EUR Nettowert des Nachlasses 3 300 000 EUR Abzug der unmittelbar zuzuordnenden Schulden
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