Ermittlung der Anzahl der Beschäftigten und der Ausgangslohnsumme bei Beteiligungsstrukturen Beispiel (Verkauf einer Beteiligung vor dem Besteuerungszeitpunkt): Die X-AG hielt 100 % der Anteile der A-GmbH. Ein Jahr vor dem Besteuerungszeitpunkt 1. 1. des Jahres 01 veräußert die X-AG die Beteiligung an der A-GmbH. Lösung: Die in der A-GmbH gezahlten Löhne werden nicht bei der Ermittlung der Ausgangslohnsumme der X-AG einbezogen.
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