H E 13 b.25 ErbStR2019
Stand: 16.12.2019
zuletzt geändert durch:
-, -
II. Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
Zu § 13 b ErbStG

H E 13 b.25 ErbStR2019 Hinweise

H E 13 b.25 Hinweise

ErbStR2019 ( Amtliches Erbschaftsteuer-Handbuch 2020 )

Beispiel: Der gemeine Wert des Gewerbebetriebs wurde mit 500 000 EUR, das Verwaltungsvermögen nach § 13 b Absatz 4 Nummer 1 bis 4 ErbStG mit 25 000 EUR und der Wert des jungen Verwaltungsvermögens mit 10 000 EUR festgestellt. Nach der Anwendung des § 13 b Absatz 3 Satz 1 ErbStG und des Finanzmitteltests verbleiben Schulden von 30 000 EUR.

Verwaltungsvermögen 25 000 EUR
junges Verwaltungsvermögen ./. 10 000 EUR
Saldo Verwaltungsvermögen 15 000 EUR
Berechnung der anteilig verbleibenden Schulden:
30 000 EUR × 15 000 EUR = 850 EUR
(500 000 EUR + 30 000 EUR)
Saldo Verwaltungsvermögen 15 000 EUR
anteilig verbleibende Schulden ./. 850 EUR
Nettowert des Verwaltungsvermögens 14 150 EUR