Berechnung des begünstigten Vermögens und des steuerpflichtigen Vermögens Beispiel 1: Einzelunternehmen, Beteiligungen an Personengesellschaften ohne Sonderbetriebsvermögen oder Anteile an Kapitalgesellschaften Unternehmer U schenkt seiner Tochter T eine Beteiligung an der A und B OHG. Sonderbetriebsvermögen wird nicht mitübertragen. Ein Antrag auf Optionsverschonung wurde nicht gestellt. Folgende Feststellungen des Betriebsfinanzamts nach § 13 b Absatz 10 ErbStG liegen vor:
davon jung Wert des (Anteils) Betriebsvermögens 1 500 000 EUR Verwaltungsvermögen 100 000 EUR 10 000 EUR Finanzmittel 50 000 EUR 20 000 EUR Schulden 400 000 EUR
festgestellter Wert des Verwaltungsvermögens (einschließlich junges Verwaltungsvermögen) § 13 b Absatz 4 Nummer 1 bis 4 ErbStG | 100 000 EUR | ||
+ | festgestellter Wert der Finanzmittel (einschließlich junge Finanzmittel) § 13 b Absatz 4 Nummer 5 ErbStG | 50 000 EUR | |
= | Verwaltungsvermögen für den 90 %-Test | 150 000 EUR | |
Verwaltungsvermögen für den 90 %-Test 150 000 EUR | |||
festgestellter Wert des (Anteils) Betriebsvermögens 1 500 000 EUR | |||
= | Verwaltungsvermögensquote 10,00 % |
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