H E 13 c ErbStR2011
Stand: 26.10.2017
zuletzt geändert durch:
Erlass, BStBl. I S. 1456
II. Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
Zu § 13 c ErbStG

H E 13 c ErbStR2011 Hinweise

H E 13 c Hinweise

ErbStR2011 ( Amtliches Erbschaftsteuer-Handbuch 2011 )

Aufteilung des Grundbesitzwerts Beispiel: Im Nachlass des H befindet sich ein bebautes Grundstück. In dem Gebäude sind drei Wohnungen zu Wohnzwecken vermietet. Außerdem befindet sich in dem Gebäude eine Arztpraxis. Der festgestellte Grundbesitzwert beträgt 1 200 000 EUR. Die Summe der Wohnflächen der drei Wohnungen beträgt 300 qm. Die Arztpraxis hat eine Nutzfläche von 100 qm. Auf die vermieteten Wohnungen entfällt ein Anteil von 300 qm : 400 qm = 0,75 begünstigter Teil des Grundbesitzwerts 1 200 000 EUR × 0,75 = 900 000 EUR Der Befreiungsabschlag beträgt 10 % von 900 000 EUR 90 000 EUR Europäischer Wirtschaftsraum Dem Europäischen Wirtschaftsraum gehören Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union an. Freie Erbauseinandersetzung In den Fällen der freien Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften ist eine steuerliche Rückwirkung auf den Zeitpunkt des Erbfalls als zeitnah in der Regel anzuerkennen, wenn die Auseinandersetzungsvereinbarung innerhalb von sechs Monaten erfolgt (>vgl. BMF-Schreiben vom 14. 3. 2006, BStBl I S. 253, Tz. 8). Nutzungsrecht Beispiel: Im Nachlass des H befindet sich ein ausschließlich zu Wohnzwecken vermietetes Grundstück. Erbe E muss vermächtnisweise der Tante T ein unentgeltliches Nutzungsrecht an einer darin belegenen Wohnung einräumen.