H E 28 ErbStR2011
Stand: 26.10.2017
zuletzt geändert durch:
Erlass, BStBl. I S. 1456
II. Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
Zu § 28 ErbStG

H E 28 ErbStR2011 Hinweise

H E 28 Hinweise

ErbStR2011 ( Amtliches Erbschaftsteuer-Handbuch 2011 )

Ausschluss des Stundungsanspruchs Keine Stundung der Erbschaftsteuer nach § 28 ErbStG, wenn außerhalb des ererbten Betriebsvermögens ausreichende Mittel zur Tilgung der Steuer aufgebracht werden können (>BFH vom 11. 5. 1988, BStBl II S. 730). Entsprechendes gilt, wenn außerhalb des ererbten Grundvermögens ausreichende Mittel zur Tilgung der Steuer aufgebracht werden können.