H E 3.3 ErbStR2011
Stand: 26.10.2017
zuletzt geändert durch:
Erlass, BStBl. I S. 1456
II. Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
Zu § 3 ErbStG

H E 3.3 ErbStR2011 Hinweise

H E 3.3 Hinweise

ErbStR2011 ( Amtliches Erbschaftsteuer-Handbuch 2011 )

Überhöhte Zugewinnausgleichsforderung bei güterrechtlichem Zugewinnausgleich >R E 5.2 Objektive und subjektive Voraussetzungen einer Schenkung auf den Todesfall >BFH vom 5. 12. 1990 (BStBl 1991 II S. 181) Wert des Erwerbs Beispiel: A erwirbt mit dem Tod des Erblassers E durch Schenkung auf den Todesfall ein zum Nachlass des E gehörendes Grundstück mit einem Grundbesitzwert von 900 000 EUR gegen Übernahme der auf dem Grundstück lastenden, mit 300 000 EUR valutierenden Hypothekenschulden. Wert des Erwerbs des A durch Schenkung auf den Todesfall:

Grundbesitzwert des Grundstücks 900 000 EUR
Abzüglich Verbindlichkeiten ./. 300 000 EUR
Bereicherung 600 000 EUR