H E 7.1 ErbStR2011
Stand: 26.10.2017
zuletzt geändert durch:
Erlass, BStBl. I S. 1456
II. Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
Zu § 7 ErbStG

H E 7.1 ErbStR2011 Hinweise

H E 7.1 Hinweise

ErbStR2011 ( Amtliches Erbschaftsteuer-Handbuch 2011 )

Bestellung eines Erbbaurechts ohne oder gegen zu niedrigen Erbbauzins In der Bestellung eines Erbbaurechts gegen einen unter dem angemessenen Erbbauzins liegenden vertraglichen Erbbauzins liegt eine freigebige Zuwendung nach § 7 Absatz 1 Nummer 1 ErbStG. Bemessungsgrundlage ist der für das eingeräumte Erbbaurecht auf die Laufzeit des Erbbaurechts kapitalisierte Unterschiedsbetrag zwischen dem angemessenen Erbbauzins und dem tatsächlich vereinbarten Erbbauzins. Einräumung der Gesamtgläubigerstellung an Rentenrechten >BFH vom 22. 8. 2007 (BStBl 2008 II S. 15) Einräumung einer typischen Unterbeteiligung noch keine Schenkung >BFH vom 16. 1. 2008 (BStBl II S. 631) Frei verfügbarer Anspruch aus einem Vertrag zu Gunsten Dritter >BFH vom 20. 1. 2005 (BStBl II S. 408) Gemischte Schenkung/Schenkungen unter einer Auflage >R E 7.4 Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung Stehen bei einer Vermögensübertragung Leistung und Gegenleistung in einem auffallenden Missverhältnis und liegt es nach den Umständen des Falles nahe, anzunehmen, den Vertragschließenden sei dieses Missverhältnis bekannt gewesen, muss derjenige, der behauptet, dass zumindest dem Zuwendenden das Missverhältnis nicht bekannt gewesen sei, dies durch konkreten Vortrag untermauern (>BFH vom 10. 9. 1986, BStBl 1987 II S. 80).