Unbenannte Zuwendungen unter Ehegatten > BFH vom 2. 3. 1994 II R 59/92, BStBl II S. 366 Unterhaltszuwendungen Unterhaltszuwendungen, die auf gesetzlicher Unterhaltspflicht beruhen (§ 1353 BGB), sind nicht freigebig und daher nicht steuerbar. Zuwendung eines Familienheims > R E 13.3
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