H E 7.4 (1) ErbStR2011
Stand: 26.10.2017
zuletzt geändert durch:
Erlass, BStBl. I S. 1456
II. Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
Zu § 7 ErbStG

H E 7.4 (1) ErbStR2011 Hinweise

H E 7.4 (1) Hinweise

ErbStR2011 ( Amtliches Erbschaftsteuer-Handbuch 2011 )

Aufschiebend bedingte Gegenleistungspflichten >BFH-Urteil vom 8. 2. 2006 (BStBl II S. 475) Bemessungsgrundlage bei der gemischten Schenkung und Schenkung unter Auflage Beispiel 1: Bereicherung bei der gemischten Schenkung oder der Schenkung unter Leistungsauflage A überträgt im August 2011 B ein Grundstück, für das ein Grundbesitzwert von 750 000 EUR festgestellt wird und dessen Verkehrswert 750 000 EUR beträgt. Das Grundstück ist mit einer von B zu übernehmenden Hypothekenschuld belastet, die zur Zeit der Schenkung mit 150 000 EUR valutiert. Die Bereicherung des B beträgt

Grundbesitzwert 750 000 EUR
Gegenleistung ./. 150 000 EUR
Bereicherung 600 000 EUR

Beispiel 2: Bereicherung bei der Schenkung unter Nutzungs- oder Duldungsauflage A überträgt im August 2011 B ein Geschäftsgrundstück und behält sich den Nießbrauch an den Erträgen vor. Der Grundbesitzwert beträgt 500 000 EUR, der Kapitalwert des Nießbrauchs unter Berücksichtigung der Begrenzung nach § 16 BewG 120 000 EUR. Die Bereicherung des B beträgt
Grundbesitzwert 500 000 EUR
Duldungsauflage ./. 120 000 EUR
Bereicherung 380 000 EUR
Bemessungsgrundlage bei der gemischten Schenkung und Schenkung unter Auflage in Mischfällen Beispiel: