H E 7.4 (3) ErbStR2011
Stand: 26.10.2017
zuletzt geändert durch:
Erlass, BStBl. I S. 1456
II. Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
Zu § 7 ErbStG

H E 7.4 (3) ErbStR2011 Hinweise

H E 7.4 (3) Hinweise

ErbStR2011 ( Amtliches Erbschaftsteuer-Handbuch 2011 )

Bemessungsgrundlage bei der gemischten Schenkung und Schenkung unter Auflage in Mischfällen und Inanspruchnahme einer Steuerbefreiung Beispiel 1: A überträgt im August 2011 B ein Mietwohngrundstück mit einem Grundbesitzwert von 750 000 EUR und Aktien im Streubesitz mit einem gemeinen Wert von 500 000 EUR. Aus der Anschaffung des Grundstücks resultiert noch eine Verbindlichkeit in Höhe von 150 000 EUR, die B übernimmt. A behält sich den Nießbrauch an den Erträgen des Grundstücks vor. Der Kapitalwert des Nießbrauchs unter Berücksichtigung der Begrenzung nach § 16 BewG beträgt 100 000 EUR. Aus der Anschaffung der Aktien resultiert noch eine Verbindlichkeit in Höhe von 120 000 EUR, die B ebenfalls übernimmt.

Grundbesitzwert 750 000 EUR
Aktien +   500 000 EUR
Gesamtwert 1 250 000 EUR
Befreiung § 13 c ErbStG 10 % von 750 000 EUR ./.    75 000 EUR
Verbleiben 1 175 000 EUR
Gegenleistung in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem Grundstück 150 000 EUR
Nießbrauch +   100 000 EUR
Summe 250 000 EUR
Nicht abzugsfähig 10 % von 250 000 EUR = ./.  25 000 EUR
Abzugsfähig 225 000 EUR ./.   225 000 EUR
Gegenleistung in wirtschaftlichem Zusammenhang mit den Aktien (keine Kürzung) ./.   120 000 EUR
Bereicherung 830 000 EUR

Beispiel 2: