I. Die Beschwerden der Beteiligten zu 3. bis 4. gegen den den Antrag auf Änderung der Vergütungsfestsetzungsbeschlüsse des Amtsgerichts - Nachlassgericht - Bernburg vom 12.05.2011, 06.02.2012 und 08.06.2012 zurückweisenden Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgericht - Bernburg vom 22.04.2013 werden als unzulässig verworfen.
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