LAG Berlin vom 22.10.1984
9 Sa 71/84
Normen:
BGB §§ 167, 611 Abs. 1, § 1953 Abs. 1, § 1959 Abs. 2, § 1968;
Fundstellen:
ARST 1985, 91
ARST 1985, 91
DRsp I(170)65b
MDR 1985, 169
MDR 1985, 169

Haftung des Arbeitnehmers mit Bankvollmacht hinsichtlich des Nachlasses des Arbeitgebers

LAG Berlin, vom 22.10.1984 - Aktenzeichen 9 Sa 71/84

DRsp Nr. 1992/11712

Haftung des Arbeitnehmers mit Bankvollmacht hinsichtlich des Nachlasses des Arbeitgebers

Beauftragen die vorläufigen Erben einen Arbeitnehmer des Erblassers, der Bankvollmacht hatte, einen Scheck zur Begleichung der Beerdigungskosten zugunsten des beauftragten Beerdigungsinstitutes auszustellen, so entfällt in der Regel eine Haftung des Arbeitnehmers im Verhältnis zum Nachlass.

Normenkette:

BGB §§ 167, 611 Abs. 1, § 1953 Abs. 1, § 1959 Abs. 2, § 1968;