OLG Saarbrücken - Urteil vom 22.06.2022
5 U 98/21
Normen:
BGB § 2270;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 08.10.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 388/20

Herausgabe von Geldbeträgen wegen einer Miterben beeinträchtigenden SchenkungBenachteiligungsabsicht bei einer SchenkungWechselbezüglichkeit einer VerfügungGemischte Schenkung bei auffallend grobem Missverhältnis zwischen den Werten von Leistung und Gegenleistung

OLG Saarbrücken, Urteil vom 22.06.2022 - Aktenzeichen 5 U 98/21

DRsp Nr. 2022/13783

Herausgabe von Geldbeträgen wegen einer Miterben beeinträchtigenden Schenkung Benachteiligungsabsicht bei einer Schenkung Wechselbezüglichkeit einer Verfügung Gemischte Schenkung bei auffallend grobem Missverhältnis zwischen den Werten von Leistung und Gegenleistung

Hat der überlebende Ehegatte einzelne Miterben schenkweise bedacht mit der Begründung, der Wert der ihnen nach dem gemeinschaftlichen Testament zugedachten Grundstücke werden entgegen den ursprünglichen Erwartungen hinter dem Wert der den übrigen Miterben zuvor geschenkten Grundstücke zurückbleiben, weshalb schon jetzt ein entsprechender Ausgleich in Geld erfolgen solle, so fehlt es an einem lebzeitigen Eigeninteresse des Erblassers und erfolgt diese Schenkung in der Absicht, die anderen Erben zu benachteiligen.

I. Auf die Berufung des Klägers wird das am 8. Oktober 2021 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken - 14 O 388/20 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels abgeändert:

1. Der Beklagte zu 1) wird verurteilt, an den Kläger 17.100,32 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 19. Januar 2021 zu zahlen.

2. Der Beklagte zu 2) wird verurteilt, an den Kläger 17.100,32 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 23. Januar 2021 zu zahlen.

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.