Streitig ist die Erfassung einer Witwenrente mit ihrem Kapitalwert bei der Erbschaftsteuer.
Der Erblasser von seiner Ehegattin, der Klägerin, alleine beerbt. Er war u.a. Gesellschafter der D GmbH. Ausweislich des notariellen Gesellschaftsvertrages dieser Gesellschaft waren folgende Personen Gesellschafter:
Vater des Erblassers zu 1/3
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