OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 25.08.2020
21 W 105/20
Normen:
BGB § 1960; BGB § 1915; BGB § 1836;
Fundstellen:
FGPrax 2021, 29
Vorinstanzen:
AG Kassel, vom 29.05.2020 - Vorinstanzaktenzeichen ...

Höhe der Vergütung des Nachlasspflegers

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 25.08.2020 - Aktenzeichen 21 W 105/20

DRsp Nr. 2021/3263

Höhe der Vergütung des Nachlasspflegers

Zur Höhe der Nachlasspflegervergütung nach § 1915 Abs. 1 Satz 2 BGB

1. Bei einem Rechtsanwalt und auch bei sonst entsprechender Qualifikation des Nachlasspflegers sind die Stundensätze des VBVG deutlich zu überschreiten, da anderenfalls unangemessen niedrige Vergütungen festzusetzen wären, die die Bereitschaft zur Übernahme einer Pflegschaft mindern. 2. Ist der Rechtsanwalt in einem Ballungsraum ansässig, so ist zu berücksichtigen, dass er höhere Kosten für den Betrieb seines Büros aufwenden muss. 3. Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze ist außerhalb des Ballungsraums Rhein-Main ein Stundensatz in Höhe von 80 EUR für eine Pflegschaft durchschnittlichen Schwierigkeitsgrades als angemessen anzusehen.

Tenor

Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Kassel vom 29. Mai 2020 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beteiligten zu 2) trägt der Beteiligte zu 1).

Der Beschwerdewert wird auf 310 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 1960; BGB § 1915; BGB § 1836;

Gründe

I.