OLG Celle - Urteil vom 04.11.2020
14 U 81/20
Normen:
BGB § 253; BGB § 1922; ZPO § 287;
Fundstellen:
MDR 2021, 98
VersR 2021, 1112
ZEV 2021, 236
Vorinstanzen:
LG Hannover, vom 21.04.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 20 O 33/18

Höhe des Schmerzensgeldes bei innerhalb vier Monaten zum Tode führenden schweren Kopfverletzungen

OLG Celle, Urteil vom 04.11.2020 - Aktenzeichen 14 U 81/20

DRsp Nr. 2020/16905

Höhe des Schmerzensgeldes bei innerhalb vier Monaten zum Tode führenden schweren Kopfverletzungen

Einem Geschädigten, der durch einen Verkehrsunfall eine schwere Kopfverletzung erleidet, mehrere Tage nach dem Unfall bei Bewusstsein und ansprechbar ist, infolge von anschließenden Hirninfarkten aber ein Schwerstpflegefall wird und sich in keiner Weise mehr verständigen kann und schließlich nach einem Zeitraum von rund vier Monaten verstirbt, kann ein Schmerzensgeld in Höhe von 30.000 Euro zustehen. Der Schmerzensgeldanspruch geht gemäß § 1922 BGB auf die Erben des Verstorbenen über.

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 21. April 2020 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 20. Zivilkammer des Landgerichts Hannover [20 O 33/18] teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 5.000,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25. März 2018 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Kläger zu 90 % und die Beklagte zu 10 %; die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger zu 83 % und die Beklagte zu 17 %.