BGH - Beschluss vom 19.06.2024
IV ZB 13/23
Normen:
BGB § 2314 Abs. 1 S. 3; BNotO § 15 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
FamRB 2024, 312
MDR 2024, 989
RENOpraxis 2024, 191
FGPrax 2024, 185
FamRZ 2024, 1406
NJW 2024, 2759
ZErb 2024, 330
ZEV 2024, 611
WM 2024, 1919
DNotZ 2024, 778
ErbR 2024, 780
Vorinstanzen:
LG Bad Kreuznach, vom 20.04.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 4 OH 11/22

Hohe Anforderungen an die Annahme eines ausreichenden Grundes im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 BNotO im Hinblick auf die Urkundsgewährungspflicht des Notars; Berechtigung des Notars zur Verweigerung der Aufnahme eines Nachlassverzeichnisses gemäß § 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB und damit seiner Urkundstätigkeit

BGH, Beschluss vom 19.06.2024 - Aktenzeichen IV ZB 13/23

DRsp Nr. 2024/9439

Hohe Anforderungen an die Annahme eines ausreichenden Grundes im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 BNotO im Hinblick auf die Urkundsgewährungspflicht des Notars; Berechtigung des Notars zur Verweigerung der Aufnahme eines Nachlassverzeichnisses gemäß § 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB und damit seiner Urkundstätigkeit

a) Im Hinblick auf die Urkundsgewährungspflicht des Notars sind an die Annahme eines ausreichenden Grundes im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 BNotO, der den Notar zur Verweigerung der Aufnahme eines Nachlassverzeichnisses gemäß § 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB und damit seiner Urkundstätigkeit berechtigt, hohe Anforderungen zu stellen. b) Stellt der Notar im Rahmen seiner Ermittlungspflicht die gebotenen Nachforschungen an und wirkt der Erbe bei der Sachaufklärung im erforderlichen und zumutbaren Umfang mit, berechtigen verbleibende Unklarheiten den Notar nicht zur Verweigerung seiner Amtstätigkeit.

Tenor

Auf die Rechtsbeschwerde der Beschwerdeführerin wird der Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bad Kreuznach vom 20. April 2023 aufgehoben.

Der Notar Dr. Rudolf M. wird angewiesen, ein Verzeichnis über den Nachlass des am 10. März 2020 verstorbenen Erblassers Helmut Josef K. aufzunehmen.

Die Rechtsmittelverfahren sind gerichtskostenfrei.

Normenkette:

BGB § 2314 Abs. 1 S. 3; BNotO § 15 Abs. 1 S. 1;

Gründe