Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 10. Oktober 2023 -
Der Erschließungsbeitragsbescheid der Beklagten vom 03.03.2021 und deren an die Klägerin gerichteter Widerspruchsbescheid vom 16.11.2022 werden aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
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