LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 23.10.2012
9 Sa 41/12
Normen:
BetrAVG § 7 Abs. 1; BetrVG § 77 Abs. 1; BetrVG § 77 Abs. 4; BGB § 611 Abs. 1; BGB § 1960 Abs. 1 S. 2; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 1;
Fundstellen:
DStR 2013, 12
Vorinstanzen:
ArbG Freiburg, vom 31.01.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 395/11

Insolvenzgeschütze Versorgungszusage der Konzernmutter für Beschäftigte der Tochtergesellschaft bei Gesamtzusage aufgrund unwirksamer Gesamtbetriebsvereinbarung

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.10.2012 - Aktenzeichen 9 Sa 41/12

DRsp Nr. 2013/1743

Insolvenzgeschütze Versorgungszusage der Konzernmutter für Beschäftigte der Tochtergesellschaft bei Gesamtzusage aufgrund unwirksamer Gesamtbetriebsvereinbarung

1. Vom BetrAVG werden nur solche Versorgungszusagen erfasst, die vom Vertragsarbeitgeber des Arbeitnehmers erteilt wurden.2. Versorgungszusagen einer Muttergesellschaft in einer Konzernstruktur gegenüber bei ihr nicht angestellten, aber konzernzugehörigen Arbeitnehmern unterliegen daher nicht dem BetrAVG. Sie sind daher auch nicht insolvenzgeschützt.3. Eine - mangels vorliegender Voraussetzungen für die Gründung des GbR - unwirksame Gesamtbetriebsvereinbarung ist ggf. als Gesamtzusage auszulegen.4. Wenn in einer solchen Gesamtzusage der unmissverständliche Wille der Konzernmuttergesellschaft erkennbar ist, dass die von ihr an die bei ihr nicht angestellten, aber konzernzugehörigen Arbeitnehmer gegebene Versorgungszusage insolvenzgeschützt werden soll, ist dies dahingehend auszulegen, dass die Tochtergesellschaft, vertreten durch die Konzernmutter der Versorgungszusage beitritt, weil nur auf diese Weise der Insolvenzschutz gewährleistet ist.

Tenor

I.

Auf die Berufung des Streithelfers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg vom 31.01.2012, 2 Ca 395/11 abgeändert:

1. 2. II.