LG Nürnberg-Fürth 13 T 4786/99 , vom - Vorinstanzaktenzeichen
AG Erlangen VI 2673/82 , vom - Vorinstanzaktenzeichen
interlokalen Nachlaßspaltung
BayObLG, Beschluß vom 20.12.2000 - Aktenzeichen 1Z BR 153/99
DRsp Nr. 2001/12608
interlokalen Nachlaßspaltung
»1. Einziehung eines Erbscheins durch vorweg genommene Rückforderung des Erbscheins und nachfolgende Einziehungsanordnung.2. Zur interlokalen Nachlaßspaltung, wenn der Erblasser nach dem 1.1.1976 und vor dem 3.10.1990 verstorben ist und zum Nachlass ein in der ehemaligen DDR liegendes Grundstück gehört.3. Zu den in einem Fall der interlokalen Nachlassspaltung möglichen Erbscheinsanträgen und Erbscheinen.4. Ein vom Erbscheinsantrag abweichender Erbschein ist einzuziehen, falls er nicht nachträglich genehmigt wird.5. Zur Behandlung einer in einem vor dem 1.1.1976 errichteten Testament angeordneten Vor- und Nacherbschaft nach DDR-Recht (insbesondere: Wegfall des Vorerben infolge Ehescheidung).«