Autor: Kraft |
Wenn an anderer Stelle die Frage des anwendbaren Rechts (Erbstatut) behandelt wird, ist hiervon losgelöst die internationale Zuständigkeit zu bestimmen. Diese getrennt zu prüfende Frage entscheidet, in welchem Land die gerichtliche Zuständigkeit gegeben ist. Es handelt sich somit um eine Verfahrensfrage, während die Bestimmung des anwendbaren Erbstatuts die Bestimmung des materiellen Rechts betrifft. Soweit Staatsverträge die internationale Zuständigkeit regeln, sind diese vorrangig anzuwenden.
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