I. Die Ehefrau des Klägers und Revisionsklägers (Kläger) errichtete mit einer weiteren Gesellschafterin im Dezember 1983 eine GmbH, deren Stammkapital von 50 000 DM auf beide Gesellschafterinnen je zur Hälfte entfiel. Mit notariell beurkundetem Vertrag vom gleichen Tag gaben die Gesellschafterinnen jeweils zugunsten ihrer Ehemänner ein unbefristetes Angebot über den Verkauf ihrer Geschäftsanteile zum Preis von 12 500 DM ab. Dazu hieß es, der Preis sei an der Höhe der derzeit auf die Stammeinlage geleisteten Zahlung ausgerichtet; sollte auf die Einlage ein höherer Betrag eingezahlt werden, erhöhe sich der Preis entsprechend.
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