FG Münster - Urteil vom 24.03.2004
7 K 5534/00 EW
Normen:
BewG § 95 Abs. 1 ; BewG § 97 Abs. 1 Nr. 5 ; EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ;
Fundstellen:
DStRE 2005, 5
EFG 2004, 1372

Kapitalgesellschaftsanteile als notwendiges Sonderbetriebsvermögen II

FG Münster, Urteil vom 24.03.2004 - Aktenzeichen 7 K 5534/00 EW

DRsp Nr. 2004/10796

Kapitalgesellschaftsanteile als notwendiges Sonderbetriebsvermögen II

1. Die Qualifikation von Kapitalgesellschaftsanteilen als notwendiges Sonderbetriebsvermögen II eines Mitunternehmers kann sich auch aus der Gesamtheit der engen persönlichen, organisatorischen und geschäftlichen Beziehungen zwischen der Personengesellschaft und der Kapitalgesellschaft ergeben. 2. Diese Voraussetzungen liegen dann vor, wenn beide Unternehmen nach einer einheitlichen Gesamtkonzeption geführt werden und der Mitunternehmer im Interesse der Personengesellschaft auf die Kapitalgesellschaft Einfluß nimmt und damit seine Beteiligung an der GmbH der Beteiligung an der Personengesellschaft unterordnet.

Normenkette:

BewG § 95 Abs. 1 ; BewG § 97 Abs. 1 Nr. 5 ; EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ;

Entscheidungsgründe:

Streitig ist, ob GmbH-Anteile, die bei den Kommanditisten der Klägerin (Klin.) Sonderbetriebsvermögen II darstellen und deshalb bei der Feststellung des Einheitswerts des Betriebsvermögens für die Klin. zu berücksichtigen sind.