BayObLG - Beschluss vom 06.10.2004
2Z BR 87/04
Normen:
BGB § 2032 § 2111 ;
Fundstellen:
BayObLGReport 2005, 200
FamRZ 2005, 1279
NJW-RR 2005, 233
NotBZ 2005, 80
Rpfleger 2005, 142
Vorinstanzen:
LG Traunstein, - Vorinstanzaktenzeichen 4 T 1445/03
AG Laufen,

Keine Erbengemeinschaft zwischen Nacherben und Alleinerben des Vorerben - Fortsetzung der Nacherbenbindung bei Grunderwerb des nicht befreiten Vorerben im Rahmen der Auseinandersetzung mit Nacherben

BayObLG, Beschluss vom 06.10.2004 - Aktenzeichen 2Z BR 87/04

DRsp Nr. 2004/18077

Keine Erbengemeinschaft zwischen Nacherben und Alleinerben des Vorerben - Fortsetzung der Nacherbenbindung bei Grunderwerb des nicht befreiten Vorerben im Rahmen der Auseinandersetzung mit Nacherben

»1. Der Nacherbe und der Alleinerbe des Vorerben können nicht eine Erbengemeinschaft nach dem Vorerben sein.2. Erhält ein nicht befreiter Vorerbe im Zug einer Erbauseinandersetzung Alleineigentum an einem zum Nachlass gehörenden Grundstück, so setzt sich die Nacherbenbindung an dem Grundstück fort, sofern die Miterben bei der Auseinandersetzung unter Mitwirkung der Nacherben nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben.«

Normenkette:

BGB § 2032 § 2111 ;

Gründe:

I.