BFH - Urteil vom 22.09.2004
III R 48/02
Normen:
EigZulG § 6 Abs. 1, 2 S. 1, 2, 3, 4 ; EStG §§ 10e 26 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BB 2004, 2565
BFH/NV 2004, 1695
BFHE 2007, 288
BStBl II 2005, 86
DB 2005, 538
DStRE 2004, 1463
ZEV 2005, 29
Vorinstanzen:
FG Schleswig-Holstein, vom 23.09.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 75/02

Keine Übertragung der nicht ausgenutzten Anspruchsberechtigung nach § 6 Abs. 2 Satz 3 und 4 EigZulG auf ein Folgeobjekt

BFH, Urteil vom 22.09.2004 - Aktenzeichen III R 48/02

DRsp Nr. 2004/17575

Keine Übertragung der nicht ausgenutzten Anspruchsberechtigung nach § 6 Abs. 2 Satz 3 und 4 EigZulG auf ein Folgeobjekt

»Erwirbt ein Ehegatte von seinem verstorbenen Ehegatten infolge Erbfalls den Miteigentumsanteil an der gemeinsamen Wohnung hinzu und wird Alleineigentümer, kann er nach der Neuregelung durch das HBeglG 2004 Eigenheimzulage bis zum Ende des Förderzeitraums für das gesamte Objekt erhalten, auch wenn er bereits für ein anderes Objekt eine Förderung in Anspruch genommen hatte. Entfällt wegen Aufgabe der Eigennutzung die Voraussetzung für die weitere Inanspruchnahme der Eigenheimzulage, kann er hinsichtlich des nicht ausgenutzten Förderzeitraums die Eigenheimzulage aber nicht für ein Folgeobjekt beanspruchen. Für diesen Fall gilt der Ausschluss der Objektverbrauchsregelung in § 6 Abs. 2 Satz 4 EigZulG nicht.«

Normenkette:

EigZulG § 6 Abs. 1, 2 S. 1, 2, 3, 4 ; EStG §§ 10e 26 Abs. 1 ;

Gründe: