1. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2. wird der Beschluss des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek vom 12.5.2020 zu Ziff. 1 aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung über den Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 1. an das Nachlassgericht zurückverwiesen.
Im übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Auslagen der übrigen Beteiligten hat der Beteiligte zu 2. aus einem Verfahrenswert von 164.921 € zu tragen, im übrigen wird von der Erhebung von Kosten und Auslagen für das Beschwerdeverfahren abgesehen und eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
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