Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts München - 31. Zivilsenat - vom 24. August 2020 wird auf Kosten der Beteiligten zu 1 und 2 zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf bis 500.000,- € festgesetzt.
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