FG Köln - Urteil vom 30.09.2009
9 K 2697/08
Normen:
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 3; ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
EFG 2010, 343

Konsequenzen des Abzinsungsgebots für die Einräumung eines zinslosen Darlehens als Gegenstand einer freigebigen Zuwendung

FG Köln, Urteil vom 30.09.2009 - Aktenzeichen 9 K 2697/08

DRsp Nr. 2010/1198

Konsequenzen des Abzinsungsgebots für die Einräumung eines zinslosen Darlehens als Gegenstand einer freigebigen Zuwendung

1. Die zinslose Gewährung eines Darlehens stellt eine freigebige Zuwendung i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG dar. 2. Das Abzinsungsgebot gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG steht der Annahme einer freigebigen Zuwendung nicht entgegen. 3. Die mangelnde Abstimmung von Schenkung- und Einkommensteuerrecht führt jedenfalls dann nicht zu einer nicht mehr hinnehmbaren Übermaßbesteuerung, wenn unmittelbar in der der Folgezeit nach Eintritt der betreffenden Doppelbelastung durch Schenkung- und Einkommensteuerrecht in ertragsteuerlicher Hinsicht eine entsprechende Kompensation durch Berücksichtigung eines gleich hohen Aufwands erfolgt.

Normenkette:

EStG § 6 Abs. 1 Nr. 3; ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Gewährung zweier zinsloser Darlehen an den Kläger als schenkungsteuerpflichtiger Vorgang anzusehen ist.