I. Die am 9.6.1998 verstorbene Erblasserin hat mit handschriftlichem Testament vom 28.7.1991 unter anderem verfügt:
"1. Zu meinem Universalerben setze ich meinen Bruder R. ein.
2. ...
a) Ich setze als Nacherben, Nachvermächtnisnehmer an meinem Haus A. und B. (Beteiligte zu 1 und 2) ein."
Am 15.6.1998 erteilte das Amtsgericht einen Erbschein, der R. als Alleinerben der Erblasserin und die Beteiligten zu 1 und 2 als Nacherben ausweist. Dieser Erbschein wurde nach dem Tod des R. mit Beschluss des Amtsgerichts vom 24.9.2001 eingezogen, da die angeordnete Nacherbfolge eingetreten sei. Auf Antrag der Beteiligten zu 1 und 2 wurde am 17.10.2001 ein neuer Erbschein bewilligt, der die Beteiligten zu 1 und 2 als Erben der Erblasserin zu je 1/2 ausweist.
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